BGB 622
§ 622 BGB – Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
Kurzdefinition
§ 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt die gesetzlichen Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse in Deutschland. Die Vorschrift bestimmt, wie lange Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses kündigen müssen und unterscheidet dabei insbesondere nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
Gesetzestext (Auszug – vereinfacht)
§ 622 BGB legt fest:
- Die Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats
- Für Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist mit zunehmender Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Abweichungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich (Tarifvertrag, Kleinbetrieb, Probezeit)
Zweck und Bedeutung von § 622 BGB
Der Gesetzgeber verfolgt mit § 622 BGB mehrere Ziele:
- Planungssicherheit für Arbeitnehmer
- Sozialer Schutz bei längerer Betriebszugehörigkeit
- Ausgleich des Machtgefälles zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Rechtssicherheit durch klare Fristen
Die Vorschrift ist eine der zentralen Normen des Kündigungsschutzrechts.
Grundkündigungsfrist nach § 622 Abs. 1 BGB
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen
Sofern keine besonderen Regelungen greifen, gilt:
- 4 Wochen
- Kündigung zum 15. oder zum Monatsende
Diese Frist gilt:
- unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses
- für Arbeitnehmer immer
- für Arbeitgeber nur bis zu einer Betriebszugehörigkeit von unter 2 Jahren
Verlängerte Kündigungsfristen für Arbeitgeber (§ 622 Abs. 2 BGB)
Je länger ein Arbeitnehmer beschäftigt ist, desto länger ist die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber.
Staffelung nach Betriebszugehörigkeit
| Dauer der Beschäftigung | Kündigungsfrist |
|---|---|
| ab 2 Jahren | 1 Monat zum Monatsende |
| ab 5 Jahren | 2 Monate zum Monatsende |
| ab 8 Jahren | 3 Monate zum Monatsende |
| ab 10 Jahren | 4 Monate zum Monatsende |
| ab 12 Jahren | 5 Monate zum Monatsende |
| ab 15 Jahren | 6 Monate zum Monatsende |
| ab 20 Jahren | 7 Monate zum Monatsende |
Wichtig:
Die Kündigung ist nur noch zum Monatsende möglich – nicht mehr zum 15.
Gilt § 622 BGB auch für Arbeitnehmerkündigungen?
Nein.
- Arbeitnehmer können immer mit der Grundfrist von 4 Wochen kündigen
- Die verlängerten Fristen gelten ausschließlich für Arbeitgeber
Eine längere Frist für Arbeitnehmer ist nur zulässig, wenn sie gleich lang oder kürzer ist als die des Arbeitgebers.
Probezeit und § 622 Abs. 3 BGB
Während einer vereinbarten Probezeit (maximal 6 Monate) gilt:
- Kündigungsfrist: 2 Wochen
- Kündigung zu jedem beliebigen Tag
Diese Regelung gilt:
- für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- unabhängig vom Kündigungsgrund
Tarifverträge und § 622 Abs. 4 BGB
Tarifverträge dürfen:
- von § 622 BGB abweichen
- kürzere oder längere Kündigungsfristen festlegen
- auch andere Kündigungstermine bestimmen
Tarifverträge gehen dem Gesetz vor, selbst wenn sie für Arbeitnehmer ungünstiger sind.
Arbeitsvertragliche Abweichungen – was ist erlaubt?
Zulässig
- Verlängerung der Kündigungsfrist für beide Seiten
- Gleich lange Fristen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Bezugnahme auf Tarifvertrag
Unzulässig
- Längere Kündigungsfrist nur für Arbeitnehmer
- Verkürzung der gesetzlichen Frist ohne Tarifgrundlage
- Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit
Kleinbetriebe und § 622 Abs. 5 BGB
In Betrieben mit:
- maximal 20 Arbeitnehmern
- Auszubildende zählen nicht voll
dürfen verkürzte Kündigungsfristen vereinbart werden, z. B.:
- Kündigung mit 4 Wochen zu jedem beliebigen Termin
Diese Sonderregelung muss ausdrücklich vereinbart sein.
Häufige Fehler bei § 622 BGB
- Falsche Berechnung der Betriebszugehörigkeit
- Kündigung zum falschen Termin (15. statt Monatsende)
- Unwirksame Klauseln im Arbeitsvertrag
- Ignorieren von Tarifverträgen
- Fehlannahme, dass verlängerte Fristen auch für Arbeitnehmer gelten
Zusammenhang mit Kündigungsschutzklage
Eine Kündigung kann unwirksam sein, wenn:
- die falsche Kündigungsfrist eingehalten wurde
- der falsche Kündigungstermin gewählt wurde
- der Arbeitgeber § 622 BGB falsch angewendet hat
In diesen Fällen bestehen sehr gute Chancen, sich erfolgreich gegen die Kündigung zu wehren – häufig mit Abfindung.
Praxisbeispiel
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer ist seit 11 Jahren im Betrieb tätig.
- Kündigung durch Arbeitgeber
- Kündigungsfrist: 4 Monate zum Monatsende
- Kündigung zum 15. wäre unwirksam
§ 622 BGB ist eine Schlüsselnorm des deutschen Arbeitsrechts.
Die korrekte Anwendung entscheidet oft darüber, ob eine Kündigung wirksam oder angreifbar ist.
Gerade bei längerer Betriebszugehörigkeit oder komplexen Vertragsregelungen lohnt sich eine juristische Prüfung.
bessere Verhandlungsposition (z. B. Abfindung, längere Weiterbeschäftigung oder Korrektur des Beendigungsdatums).
Wir prüfen Ihre Kündigungsfrist nach § 622 BGB, Arbeitsvertrag und ggf. Tarifvertrag.
- Frist & Kündigungstermin (15./Monatsende) sauber berechnet
- Tarifvertrag / Probezeit / Kleinbetrieb mit geprüft
- Konkrete Handlungsempfehlung inkl. nächster Schritte
Wenn Sie unsicher sind, melden Sie sich lieber frühzeitig.
