Außertarifliche Leistungen Arbeitsrecht
Außertarifliche Leistungen im Arbeitsrecht
1. Einführung & Bedeutung
Außertarifliche Leistungen sind zusätzliche Vergünstigungen, die nicht durch einen Tarifvertrag vorgeschrieben sind. Sie sind ein zentrales Instrument moderner Personalpolitik: Unternehmen nutzen sie zur Mitarbeiterbindung, Motivation und Wettbewerbsdifferenzierung; Arbeitnehmer schätzen sie als individuelle Mehrwerte jenseits des Grundgehalts.
2. Abgrenzung: Tariflich vs. außertariflich
Tarifliche Leistungen beruhen auf Tarifverträgen (z. B. Lohn, Arbeitszeit, Urlaub).
Außertarifliche Leistungen gehen darüber hinaus und werden individuell oder betrieblich vereinbart.
Merksatz: Außertariflich ≠ freiwillig. Auch außertarifliche Leistungen können verbindlich sein.
3. Rechtsgrundlagen im deutschen Arbeitsrecht
Außertarifliche Leistungen sind rechtlich eingebettet in:
- Arbeitsvertrag (§§ 611a, 611 BGB)
- Betriebliche Übung (richterrechtlich)
- Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG analog, § 75 BetrVG)
- AGG (Diskriminierungsschutz)
- BetrVG (Mitbestimmung)
- Steuer- & Sozialversicherungsrecht
Praxis: Die Formulierung entscheidet. Unklare Klauseln gehen zulasten des Arbeitgebers.
4. Typische Formen außertariflicher Leistungen
4.1 Monetäre Leistungen
- Boni / Prämien (leistungs- oder erfolgsabhängig)
- Provisionen
- Gewinnbeteiligungen
- Weihnachts-/Urlaubsgeld (außertariflich, wenn nicht tariflich geschuldet)
4.2 Sach- & geldwerte Vorteile
- Dienstwagen (auch privat)
- Jobticket / Mobilitätsbudget
- Essenszuschüsse / Sachbezugskarten
- IT-Ausstattung zur Privatnutzung
4.3 Vorsorge & Absicherung
- Betriebliche Altersversorgung (bAV)
- Zusatzkranken-/Unfallversicherung
4.4 Zeit & Flexibilität
- Zusatzurlaub
- Sabbaticals
- Flexible Arbeitszeiten / Vertrauensarbeitszeit
4.5 Weiterbildung & Entwicklung
- Fortbildungsbudgets
- Studien-/Zertifikatsförderung
- Coaching
5. Geldwerte Vorteile & Steuerrecht
Viele Leistungen sind steuer- und SV-pflichtig, andere begünstigt:
- Sachbezug bis zur gesetzlichen Freigrenze
- Jobticket (steuerlich privilegiert)
- bAV (Steuer-/SV-Vorteile innerhalb der Grenzen)
Tipp: Falsch gestaltete Benefits können teuer werden (Nachversteuerung!).
6. Vertragsgestaltung: Freiwilligkeit, Widerruf, Betriebliche Übung
6.1 Freiwilligkeitsvorbehalt
- Wirksam nur bei klarer und transparenter Formulierung
- Darf nicht widersprüchlich mit Leistungszusagen sein
6.2 Widerrufsvorbehalt
- Nur bei gewichtigen Gründen
- Transparenzpflicht: Gründe benennen
6.3 Betriebliche Übung
- Wiederholte Gewährung → Anspruch entsteht
- Klassisch: Bonus/Weihnachtsgeld über mehrere Jahre
7. Gleichbehandlungsgrundsatz & Diskriminierungsrisiken
Arbeitgeber müssen vergleichbare Arbeitnehmer gleich behandeln. Differenzierungen sind zulässig, wenn sachlich gerechtfertigt (z. B. Leistung, Funktion).
AGG-Risiken: Alter, Geschlecht, Teilzeit, Herkunft – unzulässige Kriterien!
8. Mitbestimmung des Betriebsrats
Mitbestimmung nach § 87 BetrVG u. a. bei:
- Entlohnungsgrundsätzen
- Bonus-/Prämiensystemen
- Arbeitszeit- und Zeitkonten
- Einführung technischer Systeme (Benefits-Apps)
9. Außertarifliche Leistungen bei Führungskräften (AT-Angestellte)
AT-Angestellte:
- Liegen oberhalb der Tarifvergütung
- Erhalten oft individuelle Pakete (Fixum + Variable + Benefits)
- Betriebsrat häufig nicht zuständig – aber AGG gilt!
10. Außertarifliche Leistungen in der Krise & Restrukturierung
- Kürzungen nur bei wirksamen Vorbehalten
- Einseitige Streichung → oft unzulässig
- Änderungskündigung als letztes Mittel
11. Beendigung, Kürzung und Rückforderung
- Rückzahlungsklauseln (z. B. Weiterbildung) nur begrenzt zulässig
- Verfall bei Austritt? → genaue Klausel prüfen
- Stichtagsklauseln: Rechtsprechung streng
12. Sonderthemen: Homeoffice, Mobilität, Nachhaltigkeit
- Homeoffice-Pauschalen
- CO₂-Budgets / Fahrradleasing
- Energie-Zuschüsse (Inflationsausgleich – zeitlich befristet)
13. Durchsetzung von Ansprüchen – Arbeitnehmerperspektive
- Vertrag prüfen
- Betriebliche Übung dokumentieren
- Gleichbehandlung vergleichen
- Fristen & Ausschlussklauseln beachten
- Fachanwalt einschalten
14. Arbeitgeber-Compliance & Best Practices
- Klare Benefit-Policy
- Einheitliche Kriterien
- Regelmäßige Überprüfung
- Steuer- & SV-Check
- Schulung von HR & Führungskräften
15. Checklisten & Musterklauseln (praxisnah)
Checkliste Arbeitnehmer
- Ist die Leistung zugesagt?
- Freiwillig oder widerruflich?
- Wie lange schon gewährt?
- Vergleichsgruppe vorhanden?
Checkliste Arbeitgeber
- Transparente Klauseln?
- Mitbestimmung geprüft?
- Steuer korrekt?
- Dokumentation sauber?
16. Häufige Fehler & Rechtsprechung (Überblick)
- Unwirksame Freiwilligkeitsvorbehalte
- „Automatische“ Boni ohne Kriterien
- Ungleichbehandlung von Teilzeitkräften
- Stillschweigende Entstehung betrieblicher Übung
Außertarifliche Leistungen sind mächtig – rechtlich wie strategisch. Richtig gestaltet, schaffen sie Motivation, Bindung und Flexibilität. Falsch umgesetzt, führen sie zu Kosten, Streit und Haftungsrisiken.
Empfehlung: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sollten außertarifliche Leistungen juristisch sauber prüfen und gestalten lassen.
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Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
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Häufige Fragen (FAQ) zu außertariflichen Leistungen im Arbeitsrecht
Was sind außertarifliche Leistungen im Arbeitsrecht?
Außertarifliche Leistungen sind zusätzliche Vergütungen oder Vorteile, die nicht durch einen Tarifvertrag vorgeschrieben sind. Sie werden individuell im Arbeitsvertrag, durch Betriebsvereinbarung oder durch betriebliche Übung gewährt.
Sind außertarifliche Leistungen freiwillig?
Nicht automatisch. Auch außertarifliche Leistungen können rechtsverbindlich sein, wenn sie vertraglich zugesagt wurden oder durch regelmäßige Gewährung eine betriebliche Übung entstanden ist.
Welche Beispiele für außertarifliche Leistungen gibt es?
Typische Beispiele sind Boni, Prämien, Dienstwagen, Zusatzurlaub, Homeoffice-Zuschüsse, betriebliche Altersvorsorge, Essenszuschüsse, Fortbildungen oder Mobilitätsbudgets.
Gehört Weihnachtsgeld zu den außertariflichen Leistungen?
Ja, sofern Weihnachtsgeld nicht tariflich geregelt ist, gilt es als außertarifliche Leistung und kann vertraglich oder durch betriebliche Übung geschuldet sein.
Kann der Arbeitgeber außertarifliche Leistungen einfach streichen?
Nein. Eine Streichung ist nur möglich, wenn ein wirksamer Widerrufs- oder Freiwilligkeitsvorbehalt besteht oder der Arbeitnehmer zustimmt. Andernfalls ist die Kürzung rechtswidrig.
Was ist eine betriebliche Übung bei außertariflichen Leistungen?
Eine betriebliche Übung entsteht, wenn der Arbeitgeber eine Leistung regelmäßig, vorbehaltlos und über mehrere Jahre gewährt. Dann entsteht ein einklagbarer Anspruch.
Wie oft muss eine Leistung gezahlt werden, damit eine betriebliche Übung entsteht?
In der Regel reichen drei aufeinanderfolgende Jahre, sofern keine klaren Vorbehalte erklärt wurden.
Kann ein Freiwilligkeitsvorbehalt eine betriebliche Übung verhindern?
Ja, aber nur wenn der Freiwilligkeitsvorbehalt klar, eindeutig und widerspruchsfrei formuliert ist. Unklare Klauseln sind unwirksam.
Was ist der Unterschied zwischen Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt?
Ein Freiwilligkeitsvorbehalt verhindert das Entstehen eines Anspruchs.
Ein Widerrufsvorbehalt erlaubt dem Arbeitgeber, eine bereits bestehende Leistung unter bestimmten Voraussetzungen zu beenden.
Sind Widerrufsvorbehalte immer wirksam?
Nein. Der Widerruf muss sachlich begründet, transparent formuliert und für den Arbeitnehmer zumutbar sein.
Dürfen außertarifliche Leistungen nur bestimmten Mitarbeitern gewährt werden?
Ja, wenn es sachliche Gründe gibt, z. B. Funktion, Verantwortung, Leistung oder Qualifikation. Willkürliche Ungleichbehandlung ist unzulässig.
Gilt der Gleichbehandlungsgrundsatz auch bei außertariflichen Leistungen?
Ja. Vergleichbare Arbeitnehmer dürfen ohne sachlichen Grund nicht unterschiedlich behandelt werden.
Dürfen Teilzeitkräfte weniger außertarifliche Leistungen erhalten?
Nur anteilig. Eine Schlechterstellung allein wegen Teilzeit ist unzulässig.
Fallen außertarifliche Leistungen unter das AGG?
Ja. Diskriminierung wegen Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion oder Behinderung ist auch bei außertariflichen Leistungen verboten.
Muss der Betriebsrat bei außertariflichen Leistungen beteiligt werden?
Oft ja. Bei kollektiven Regelungen, Boni-Systemen oder Entlohnungsgrundsätzen besteht Mitbestimmungspflicht.
Können Führungskräfte außertarifliche Leistungen frei vereinbaren?
Grundsätzlich ja. Dennoch gelten Arbeitsrecht, AGG und Transparenzanforderungen auch für Führungskräfte.
Was sind typische außertarifliche Leistungen für AT-Angestellte?
Fixgehälter über Tarif, variable Boni, Dienstwagen, Aktienoptionen, zusätzliche Urlaubstage oder Versicherungsleistungen.
Sind außertarifliche Leistungen steuerpflichtig?
Viele ja. Einige Leistungen sind jedoch steuerlich begünstigt oder pauschal besteuert. Fehler können zu Nachzahlungen führen.
Was zählt als geldwerter Vorteil?
Dienstwagen zur Privatnutzung, Gutscheine, Sachbezugskarten, private Nutzung von IT-Geräten oder verbilligte Dienstleistungen.
Können außertarifliche Leistungen bei wirtschaftlicher Krise gekürzt werden?
Nur unter engen Voraussetzungen. Ohne vertragliche Grundlage ist meist eine Änderungskündigung erforderlich.
Darf der Arbeitgeber Boni wegen schlechter Geschäftslage einbehalten?
Nur wenn der Bonus freiwillig oder an bestimmte Ziele gekoppelt ist. Garantierte Boni dürfen nicht einseitig gestrichen werden.
Können Boni zurückgefordert werden?
Nur bei wirksamen Rückzahlungsklauseln, z. B. bei vorzeitigem Ausscheiden. Die Rechtsprechung ist hier sehr streng.
Sind Stichtagsklauseln bei außertariflichen Leistungen zulässig?
Teilweise. Reine Treueprämien sind zulässig, Entgeltcharakter jedoch problematisch.
Können außertarifliche Leistungen verfallen?
Ja, wenn wirksame Ausschlussfristen vereinbart wurden. Ohne Frist gelten die gesetzlichen Verjährungsregeln.
Gelten außertarifliche Leistungen auch im Krankheitsfall?
In der Regel ja, sofern sie Entgeltcharakter haben. Reine Erfolgsprämien können ausgeschlossen sein.
Besteht Anspruch auf außertarifliche Leistungen während Elternzeit?
Das hängt vom Leistungscharakter ab. Entgeltbezogene Leistungen ruhen meist, Sachleistungen teilweise nicht.
Können Homeoffice-Zuschüsse außertarifliche Leistungen sein?
Ja. Werden sie regelmäßig gezahlt, können sie einklagbar werden.
Können Arbeitgeber Benefits wieder abschaffen, wenn sie „modern“ sind?
Nein. Auch moderne Benefits unterliegen dem Arbeitsrecht.
Wie können Arbeitnehmer außertarifliche Leistungen durchsetzen?
Durch Vertragsprüfung, Nachweis betrieblicher Übung, Gleichbehandlungsargumente und ggf. Klage vor dem Arbeitsgericht.
Wann sollte man einen Fachanwalt einschalten?
Bei Kürzung, Streichung, Ungleichbehandlung oder unklaren Vertragsklauseln.
Sind mündliche Zusagen zu außertariflichen Leistungen bindend?
Ja, grundsätzlich schon – sie sind jedoch schwer zu beweisen.
Können außertarifliche Leistungen auch stillschweigend entstehen?
Ja, durch wiederholte Gewährung ohne Vorbehalt.
Sind Inflationsausgleichszahlungen außertarifliche Leistungen?
Ja, sie sind freiwillig und zeitlich befristet.
Können außertarifliche Leistungen in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden?
Ja. Dann gelten sie kollektiv für alle erfassten Arbeitnehmer.
Was ist der größte Fehler bei außertariflichen Leistungen?
Unklare Vertragsformulierungen und fehlende Vorbehalte.
Sind außertarifliche Leistungen ein Kündigungsgrund?
Nein. Aber Streit darüber kann arbeitsrechtliche Konflikte auslösen.
Können außertarifliche Leistungen im Kündigungsschutzprozess relevant sein?
Ja, insbesondere bei Abfindungsverhandlungen und Zeugnisfragen.
Gelten außertarifliche Leistungen auch nach Betriebsübergang?
Ja, sie gehen grundsätzlich auf den neuen Arbeitgeber über.
Können Arbeitgeber außertarifliche Leistungen neu strukturieren?
Ja, aber nur unter Wahrung bestehender Ansprüche.
Sind Benefits ein Ersatz für Gehaltserhöhungen?
Rechtlich ja, praktisch riskant – denn sie können dauerhaft binden.
Warum sind außertarifliche Leistungen so konfliktträchtig?
Weil sie flexibel erscheinen, rechtlich aber verbindlich werden können.
