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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Arbeitsrecht

31. Dezember 2025 / Kündigungsschutz Berlin

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Arbeitsrecht

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU‑Bescheinigung), oft auch Krankschreibung genannt, ist ein zentrales Instrument im deutschen Arbeitsrecht. Sie dokumentiert die ärztlich festgestellte Unfähigkeit, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen – und hat weitreichende rechtliche, organisatorische, soziale und wirtschaftliche Bedeutung.

Dieser Artikel erklärt die rechtlichen Grundlagen, praktische Abläufe, Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Folgen bei Verstößen, Unterschiede zwischen Arbeitsunfähigkeit und Krankmeldung sowie Sonderfälle z. B. bei Selbständigen, bei Urlaub, bei Erkrankung im Homeoffice oder bei längeren Ausfallzeiten (z. B. Dauerkrankheit, Wiedereingliederung).

Inhalt

  1. Definition: Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
  2. Rechtsgrundlagen
    • Gesetzliche Regelungen
    • Tarifvertragliche und betriebliche Vorgaben
  3. Arbeitsunfähigkeit vs. Krankmeldung: Unterschiede
  4. Form und Inhalte der AU‑Bescheinigung
    • Erwartete Daten
    • Elektronische AU (eAU)
  5. Pflichten des Arbeitnehmers
    • Zeitpunkt der Mitteilung
    • Vorlagepflicht
  6. Pflichten des Arbeitgebers
    • Entgeltfortzahlung
    • Datenschutz & Aufbewahrung
  7. Krankengeld und Krankenkassen
  8. Dauer und Verlängerung einer AU‑Bescheinigung
  9. Besondere Situationen und Sonderfälle
    • Erkrankung am Wochenende oder Feiertag
    • Homeoffice
    • Urlaub und Erkrankung
    • Kinderkrankheit
  10. Folgen von Verstößen
  11. Gerichtliche Rechtsprechung und Praxisbeispiele
  12. FAQ – Häufige Fragen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  13. Zusammenfassung & Handlungsempfehlungen
  14. Glossar
  15. Quellen & weiterführende Links

1. Definition: Was ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein schriftlicher oder elektronischer Nachweis, den ein Arzt ausstellt, um zu bestätigen, dass ein Arbeitnehmer aus medizinischen Gründen nicht arbeitsfähig ist. Sie begründet die Pflicht des Arbeitgebers, Lohn fortzuzahlen (in der Regel bis 6 Wochen) oder dem Arbeitnehmer, Krankengeld zu beantragen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger andauert.

Umgangssprachlich wird die AU‑Bescheinigung häufig als „Krankschreibung“ bezeichnet.

Zweck der AU‑Bescheinigung:

  • Nachweis für Anspruch auf Entgeltfortzahlung
  • Nachweis für Anspruch auf Krankengeld
  • Grundlage für organisatorische Entscheidungen im Betrieb

2. Rechtsgrundlagen

2.1 Gesetzliche Regelungen

Die wichtigsten rechtlichen Vorschriften zur AU‑Bescheinigung im deutschen Arbeitsrecht sind:

Rechtsquelle Bedeutung
Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Regelt Ansprüche auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Pflicht zur Vorlage einer AU.
Sozialgesetzbuch V (SGB V) Regelt Krankenkassenleistungen, Krankengeld, elektronische AU etc.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Allgemeine arbeitsrechtliche Pflichten, u. a. Treuepflichten und Folgen bei Arbeitsverweigerung.
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Schutz von Gesundheitsdaten, die als besonders sensibel gelten.

2.2 Tarifvertragliche und betriebliche Vorgaben

Zusätzlich zu gesetzlichen Regelungen können Tarifverträge, betriebliche Vereinbarungen und Arbeitsverträge besondere Vorgaben enthalten, z. B.:

  • Wann die AU spätestens eingereicht werden muss (z. B. schon am 1. Krankheitstag)
  • Ob rückwirkende Krankschreibungen akzeptiert werden
  • Obliegenheitsverletzungen bei verspäteter Vorlage

3. Arbeitsunfähigkeit vs. Krankmeldung – wichtige Unterschiede

Begriff Bedeutung
Krankschreibung / Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ärztlich attestierte Unfähigkeit zur Arbeit (schriftlich oder elektronisch).
Krankmeldung / Arbeitsunfähigkeitsmeldung Kurzfristige Mitteilung an den Arbeitgeber, dass man krank ist (telefonisch, per E‑Mail, App).

Wichtig:

  • Eine Krankmeldung ersetzt nicht automatisch den AU‑Nachweis.
  • Die AU ist notwendig, um rechtliche Ansprüche geltend zu machen, z. B. Lohnfortzahlung oder Krankengeld.

4. Form und Inhalte der AU‑Bescheinigung

4.1 Klassische Papier‑AU

Eine klassische AU enthielt typischerweise:

  • Name des Patienten
  • Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit
  • Diagnose (je nach Datenschutzregel, häufig nicht sichtbar für Arbeitgeber)
  • Arztstempel mit Unterschrift
  • Ausstellungsdatum

4.2 Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Seit 2021 wurde die elektronische AU eingeführt. Dabei übermittelt die Praxis die AU direkt digital an die Krankenkasse. Seitens des Arbeitgebers ist eine automatische elektronische Bereitstellung geplant bzw. erfolgt.

Vorteile der eAU:

  • Geringere Fehlerquote
  • Kein Verlust von Papier
  • Schnellere Verarbeitung

Rechte des Arbeitnehmers:
Der Arbeitgeber darf die AU nur so viele Daten verarbeiten, wie unbedingt erforderlich – Gesundheitsdaten gehören zu den besonders sensiblen Daten nach DSGVO.

5. Pflichten des Arbeitnehmers

5.1 Sofortige Mitteilungspflicht

Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber unverzüglich melden, dass er krank ist. In vielen Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen kann festgelegt sein, dass dies bereits am ersten Tag der Erkrankung vor Arbeitsbeginn zu erfolgen hat.

5.2 Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Gemäß § 5 EFZG muss die AU spätestens am 4. Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber vorliegen – andernfalls kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern.

Praktische Regeln:

  • Wenn der erste Krankheitstag ein Sonntag ist, zählt er dennoch.
  • Ein vorab vereinbarter früherer Zeitpunkt (z. B. AU schon am 2. Tag) ist zulässig.

5.3 Umfang der Pflicht

  • Klarer Name, Zeitraum
  • Rückwirkende Ausstellung ist möglich, wenn medizinisch begründet
  • Falschangaben können arbeitsrechtlich geahndet werden

6. Pflichten des Arbeitgebers

6.1 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) den Lohn oder das Gehalt weiterzuzahlen, wenn:

  • Arbeitsverhältnis länger als 4 Wochen besteht
  • Die Arbeitsunfähigkeit nicht vom Arbeitnehmer verschuldet wurde

Das regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).

6.2 Datenschutz & Aufbewahrung

Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. Arbeitgeber dürfen nur die für den Zweck erforderlichen Informationen verarbeiten.

Wichtig:

  • Der Arbeitgeber dürfte die Diagnose nicht sehen, nur die Dauer der AU.
  • AU‑Bescheinigungen sind sensibel und unterliegen besonderen Aufbewahrungs‑ und Löschpflichten.
  • Speicherung sollte auf ein Minimum reduziert und separat geschützt werden.

6.3 Rückfragen und betriebliche Organisation

Arbeitgeber dürfen grundsätzlich keine Diagnose verlangen (§ 616 BGB greift nicht bei Gesundheitsdaten). Lediglich Dauer und Arbeitsunfähigkeit dürfen erfragt werden.

7. Krankengeld und Krankenkassen

7.1 Wann erhält man Krankengeld?

Wenn ein Arbeitnehmer länger als 6 Wochen arbeitsunfähig ist, endet der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. In solchen Fällen zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld.

Voraussetzungen:

  • Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung
  • Ärztlich festgestellte AU

7.2 Höhe des Krankengeldes

Das Krankengeld beträgt in der Regel etwa 70 % des Bruttoentgelts, jedoch nicht mehr als 90 % des Nettoentgelts.

7.3 Selbständige und freiwillig Versicherte

Auch Selbständige oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte können Krankengeldanspruch haben – je nach Versicherungsvertrag.

8. Dauer und Verlängerung einer AU‑Bescheinigung

8.1 Regelungen zur Dauer

  • Die AU‑Bescheinigung benennt einen Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist, z. B. 13.10. bis 17.10.2025.
  • Eine rückwirkende Bescheinigung kann aus medizinischen Gründen erstellt werden, sofern der Arzt dies für sachgerecht hält.

8.2 Verlängerung der AU

Wenn die Arbeitsunfähigkeit über den ursprünglich attestierten Zeitraum hinaus andauert, muss der Arbeitnehmer eine verlängerte AU vorlegen. Dies sollte möglichst vor Ablauf der bisherigen Bescheinigung erfolgen, wenn absehbar ist, dass die Genesung länger dauert.

9. Besondere Situationen und Sonderfälle

9.1 Erkrankung am Wochenende oder Feiertag

Auch wenn die Erkrankung an einem Wochenende oder Feiertag beginnt, gilt:

  • Die AU beginnt an dem Tag, an dem die Krankheit festgestellt wurde.
  • Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber unverzüglich informieren – auch am Wochenende.

9.2 Homeoffice und Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit bedeutet, dass der Arbeitnehmer weder im Betrieb noch im Homeoffice arbeiten kann. Auch im Homeoffice muss eine AU vorgelegt werden, wenn die Krankheit die Arbeitsfähigkeit ausschließt.

9.3 Urlaub und Erkrankung

Wenn ein Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt, kann dieser Urlaubstag rückwirkend in Krankheitstage umgewandelt werden – vorausgesetzt, eine AU‑Bescheinigung wurde vorgelegt.

Praxisbeispiel:
Urlaub 10. bis 17. Juli, Krankschreibung vom 11. bis 15. Juli → Urlaub gilt nur am 10. und 16.–17. Juli.

9.4 Kinderkrankheit

Wird ein Arbeitnehmer krank, weil er sein krankes Kind betreuen muss, handelt es sich nicht um eine eigene Arbeitsunfähigkeit, sondern um eine Freistellung zur Kinderbetreuung – geregelt nach § 45 SGB V.

10. Folgen von Verstößen

10.1 Arbeitgeberseite

Verstößt der Arbeitgeber gegen Datenschutzbestimmungen (z. B. Einsicht in Diagnosedaten), kann dies arbeitsrechtlich und datenschutzrechtlich Konsequenzen haben, inklusive Bußgeldern nach der DSGVO.

10.2 Arbeitnehmerseite

Versäumt der Arbeitnehmer die rechtzeitige Vorlage, kann:

  • Verlust der Entgeltfortzahlung drohen
  • Abmahnung oder sogar Kündigung erfolgen
  • Bei wiederholter Falschmeldung arbeitsrechtlich Konsequenzen folgen

10.3 Betrug und Fälschung

Vorgetäuschte Arbeitsunfähigkeit oder gefälschte AU sind Betrug und können straf‑ und arbeitsrechtlich verfolgt werden.

11. Gerichtliche Rechtsprechung und Praxisbeispiele

11.1 Frist zur Vorlage

In zahlreichen Urteilen wurde bestätigt, dass Arbeitgeber eine AU auch schon ab dem 1. Tag verlangen dürfen, wenn vertraglich geregelt.

11.2 Rückwirkende Krankschreibung

Gerichte akzeptieren rückwirkende AU, sofern sie medizinisch begründet ist. Versicherte haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass Ärzte rückwirkend attestieren, wenn keine entsprechende Untersuchung stattgefunden hat.

11.3 Diagnosefragen

Arbeitgeber dürfen nicht nach Diagnosen fragen; entsprechende Fälle wurden mehrfach von Arbeitsgerichten bestätigt.

12. FAQ – Häufige Fragen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Q1: Muss ich eine AU auch am Wochenende melden?

Ja – der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren, auch an Sonn‑ und Feiertagen.

Q2: Was passiert, wenn ich die AU zu spät abgebe?

Es kann zu Lohnverlust kommen. Viele Arbeitgeber erwarten die AU spätestens am 4. Tag.

Q3: Darf der Arbeitgeber die Diagnose sehen?

Nein. Die Diagnose ist gesundheitsbezogenes Geheimnis und darf nicht verlangt werden.

Q4: Was ist der Unterschied zwischen AU und Krankenstand?

Im deutschen Recht ist die AU der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. „Krankenstand“ ist mehr ein umgangssprachlicher Begriff (z. B. in der Schweiz gebräuchlicher).

Q5: Wie lange kann ein Arzt rückwirkend krankschreiben?

Rückwirkend in der Regel nur für wenige Tage, wenn medizinisch nachvollziehbar.

13. Zusammenfassung & Handlungsempfehlungen

Kurzfassung

  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein ärztlicher Nachweis der Arbeitsunfähigkeit.
  • Sie ist zentral für Lohnfortzahlung, Krankengeld, Bewerbungsprozesse (bei längeren Ausfällen) und organisatorische Entscheidungen im Betrieb.
  • Arbeitnehmer müssen rechtzeitig melden und die AU rechtzeitig einreichen.
  • Arbeitgeber müssen Datenschutz wahren und gesetzliche Vorgaben einhalten.

Praktische Tipps

Für Arbeitnehmer:

  • Frühzeitig den Arbeitgeber informieren.
  • AU rechtzeitig einreichen – auch per Foto/Scan, falls nötig.
  • Bei längerer Krankheit früh Krankenkasse informieren.

Für Arbeitgeber:

  • Klare betriebliche Regelungen zur AU‑Meldung kommunizieren.
  • DSGVO‑konform mit AU‑Daten umgehen.
  • Bei Unklarheiten rechtlichen Rat einholen.

14. Glossar

Begriff Bedeutung
AU Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – ärztlicher Nachweis der Arbeitsunfähigkeit.
eAU Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
EFZG Entgeltfortzahlungsgesetz.
Krankengeld Zahlung der Krankenkasse nach Ende der Lohnfortzahlung.
DSGVO Datenschutz‑Grundverordnung.

15. Quellen & weiterführende Links

  • Gesetzestexte (EFZG, SGB V)
  • Informationen der gesetzlichen Krankenkassen
  • Datenschutz bei AU‑Bescheinigungen
  • Bundesarbeitsgerichtliche Entscheidungen

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