Beratung unter: 030 814 509 2721

Kündigungsschutz während der Probezeit

22. Dezember 2025 / Kündigungsschutz Berlin

Kündigungsschutz während der Probezeit Berlin – welche Rechte Arbeitnehmer wirklich haben

Die Probezeit gilt für viele Arbeitnehmer als Phase der Unsicherheit. Obwohl sie rechtlich gesehen lediglich ein Abschnitt am Beginn eines Arbeitsverhältnisses ist, entsteht in der Praxis oft der Eindruck, Arbeitgeber könnten in dieser Zeit „nach Belieben“ kündigen. Doch diese Annahme ist nur teilweise richtig.

Tatsächlich ist der Kündigungsschutz während der Probezeit eingeschränkt – aber keineswegs vollständig aufgehoben. Wer seine Rechte kennt, kann sich auch in dieser sensiblen Phase erfolgreich gegen eine Kündigung wehren oder zumindest eine Abfindung durchsetzen.

Dieser Artikel erklärt verständlich, juristisch korrekt und praxisnah,

  • was während der Probezeit erlaubt ist
  • wo die Grenzen des Arbeitgebers liegen
  • wann eine Kündigung unwirksam ist
  • und wie Arbeitnehmer ihre Chancen strategisch nutzen können.

Was bedeutet „Probezeit“ im arbeitsrechtlichen Sinne?

Die Probezeit ist kein gesetzlich zwingender Bestandteil eines Arbeitsvertrags. Sie entsteht nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. In der Praxis beträgt sie meist bis zu sechs Monate, da diese Frist eine zentrale Rolle im Kündigungsschutzrecht spielt.

Typische Merkmale der Probezeit:

  • verkürzte Kündigungsfrist
  • erleichterte Kündigungsmöglichkeiten
  • eingeschränkter Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
  • erhöhte Unsicherheit für Arbeitnehmer

Wichtig ist jedoch: Die Probezeit ist nicht gleichbedeutend mit Rechtlosigkeit.

Kündigung während der Probezeit – was ist rechtlich zulässig?

Während der Probezeit darf ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Dennoch gelten klare gesetzliche Grenzen.

Kündigungsfrist in der Probezeit

Nach § 622 BGB beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit in der Regel:

  • 2 Wochen
  • jederzeit kündbar
  • sofern nichts anderes im Arbeitsvertrag geregelt ist
Kündigungsschutz während der Probezeit

Kündigungsschutz während der Probezeit

Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen möglich.

Gilt das Kündigungsschutzgesetz während der Probezeit?

In den meisten Fällen: Nein.

Das Kündigungsschutzgesetz greift erst, wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Das Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate
  2. Der Betrieb beschäftigt mehr als 10 Arbeitnehmer

Während der Probezeit fehlt in der Regel die erste Voraussetzung – deshalb gilt der allgemeine Kündigungsschutz häufig nicht.

Aber: Das bedeutet nicht, dass jede Kündigung automatisch wirksam ist.

Wann ist eine Kündigung in der Probezeit trotzdem unwirksam?

Auch ohne Kündigungsschutzgesetz gibt es zwingende Schutzvorschriften, die Arbeitgeber einhalten müssen.

Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie:

  • gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt
  • treuwidrig oder sittenwidrig ist
  • aus Rache, Willkür oder Schikane erfolgt
  • gegen Sonderkündigungsschutz verstößt
  • formell fehlerhaft ist

Diese Punkte sind in der Praxis häufig unterschätzt – bieten aber erhebliche Angriffspunkte.

Kündigung aus diskriminierenden Gründen – ein häufiger Fehler

Auch in der Probezeit ist eine Kündigung nicht erlaubt, wenn sie wegen bestimmter persönlicher Merkmale erfolgt.

Geschützte Merkmale sind u. a.:

  • Geschlecht
  • Schwangerschaft
  • Alter
  • Herkunft
  • Religion
  • Behinderung
  • sexuelle Identität

Beispiel:

Eine Arbeitnehmerin wird kurz nach Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft gekündigt – auch während der Probezeit regelmäßig unwirksam.

Kündigung während der Probezeit bei Schwangerschaft

Der besondere Kündigungsschutz für Schwangere greift ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses – unabhängig von der Probezeit.

  • Eine Kündigung ist nur mit behördlicher Zustimmung zulässig
  • Fehlt diese, ist die Kündigung nichtig

Viele Arbeitgeber kennen diese Regelung nicht oder ignorieren sie bewusst – mit gravierenden Folgen.

Kündigung während der Probezeit bei Schwerbehinderung

Auch schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen besonderen Schutz – selbst in der Probezeit.

Wichtige Punkte:

  • Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts
  • Schutz greift auch dann, wenn der Arbeitgeber die Behinderung nicht kannte (unter Umständen)
  • Kündigung ohne Zustimmung ist unwirksam

Kündigung in der Probezeit aus Willkür oder Schikane

Nicht jede formell korrekte Kündigung ist automatisch rechtmäßig. Das Arbeitsrecht kennt das Prinzip von Treu und Glauben.

Unzulässig sind Kündigungen:

  • als Bestrafung für berechtigte Kritik
  • nach Geltendmachung von Überstunden
  • wegen Krankmeldung
  • nach Anzeige von Missständen
  • aus persönlicher Abneigung

Solche Kündigungen können erfolgreich angegriffen werden – insbesondere mit anwaltlicher Unterstützung.

Formelle Fehler bei Kündigungen in der Probezeit

Ein häufiger Ansatzpunkt sind Formfehler, die Arbeitgeber erstaunlich oft machen.

Eine Kündigung ist unwirksam, wenn:

  • sie nicht schriftlich erfolgt
  • nur per E-Mail, WhatsApp oder mündlich ausgesprochen wird
  • keine Originalunterschrift trägt
  • von einer nicht berechtigten Person unterschrieben ist

Diese Fehler führen regelmäßig zur vollständigen Unwirksamkeit der Kündigung.

Kündigungsschutzklage – lohnt sich das in der Probezeit?

Viele Arbeitnehmer glauben, eine Klage lohne sich während der Probezeit nicht. Das ist ein gefährlicher Irrtum.

Gründe, warum eine Klage sinnvoll sein kann:

  • Aufdeckung formeller Fehler
  • Durchsetzung besonderer Schutzrechte
  • Verhandlungsbasis für Abfindung
  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden
  • Rehabilitierung im Zeugnis

In der Praxis enden viele Verfahren nicht mit Weiterbeschäftigung, sondern mit einer finanziellen Einigung.

Abfindung trotz Probezeit – realistisch oder Illusion?

Eine Abfindung ist auch während der Probezeit keine Ausnahme, sondern oft das Ergebnis kluger Strategie.

Typische Situationen für Abfindungen:

  • rechtlich zweifelhafte Kündigung
  • formelle Fehler
  • Diskriminierungsverdacht
  • Sonderkündigungsschutz
  • hohes Prozessrisiko für Arbeitgeber

Arbeitgeber zahlen häufig lieber, als ein langwieriges Verfahren zu riskieren.

Fristen beachten – sonst sind Rechte verloren

Die wichtigste Frist im Kündigungsschutzrecht gilt auch in der Probezeit:

3 Wochen ab Zugang der Kündigung

Wird innerhalb dieser Frist keine Klage erhoben, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie eigentlich rechtswidrig war.

Typische Fehler von Arbeitnehmern in der Probezeit

Viele Betroffene schwächen ihre eigene Position unbewusst.

Häufige Fehler:

  • vorschnelle Unterschrift unter Aufhebungsvertrag
  • keine rechtliche Prüfung der Kündigung
  • Versäumnis der Klagefrist
  • voreilige Krankmeldung ohne Beratung
  • falsche Angaben gegenüber der Agentur für Arbeit

Eine frühzeitige Beratung kann entscheidend sein.

Warum anwaltliche Hilfe in der Probezeit besonders wichtig ist

Gerade weil der Kündigungsschutz eingeschränkt ist, kommt es auf juristische Präzision und Erfahrung an.

Ein spezialisierter Anwalt erkennt:

  • versteckte Angriffspunkte
  • strategische Verhandlungsoptionen
  • Chancen auf Abfindung
  • Risiken für Sperrzeiten
  • optimale Argumentationslinien

Kündigungsschutz in der Probezeit ist begrenzt – aber nicht wirkungslos

Die Probezeit ist kein rechtsfreier Raum. Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz meist noch nicht greift, bestehen zahlreiche Schutzmechanismen, die Arbeitgeber einhalten müssen.

Wer schnell handelt, Fristen wahrt und rechtliche Unterstützung nutzt, kann:

  • eine Kündigung angreifen
  • eine Abfindung erzielen
  • Nachteile beim Arbeitslosengeld vermeiden
  • seine berufliche Zukunft schützen

Kündigung in der Probezeit erhalten?

Auch während der Probezeit sind viele Kündigungen angreifbar – oft mit besseren Chancen, als Arbeitnehmer denken.
Unsere erfahrenen Fachanwälte für Arbeitsrecht in Berlin prüfen Ihre Kündigung schnell, diskret und rechtssicher.

  • ✔ Kostenlose Ersteinschätzung
  • ✔ Prüfung auf Unwirksamkeit & Sonderkündigungsschutz
  • ✔ Strategische Durchsetzung einer Abfindung
  • ✔ Vermeidung von Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld


Jetzt Kündigung prüfen lassen