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Kündigungsgrund Arbeitnehmer

23. Dezember 2025 / Kündigungsschutz Berlin

Kündigungsgrund Arbeitnehmer – vollständige Übersicht

Ein Arbeitnehmer kann jederzeit selbst kündigen, ohne einen Grund angeben zu müssen. Dennoch gibt es in der Praxis zahlreiche typische Kündigungsgründe, die immer wieder auftreten – insbesondere relevant bei Arbeitslosengeld, Sperrzeit, Zeugnissen, Abfindungsverhandlungen oder rechtlicher Bewertung.

Man unterscheidet grundsätzlich:

  • Ordentliche Kündigung durch Arbeitnehmer
  • Außerordentliche (fristlose) Kündigung durch Arbeitnehmer
  • Sonderkündigungen
  • Taktische / strategische Kündigungsgründe

1. Ordentliche Kündigungsgründe durch Arbeitnehmer

Diese Gründe erlauben eine fristgerechte Kündigung nach Arbeits- oder Tarifvertrag.

1.1 Berufliche Gründe

  • Besseres Jobangebot
  • Höheres Gehalt
  • Aufstiegschancen
  • Wechsel in Führungsposition
  • Branchenwechsel
  • Selbstständigkeit / Firmengründung
  • Studium oder Weiterbildung
  • Versetzung in anderes Unternehmen
  • Unbefristeter statt befristeter Vertrag
  • Internationale Tätigkeit
  • Homeoffice-Möglichkeit fehlt
  • Fehlende Karriereperspektive

1.2 Persönliche Gründe

  • Work-Life-Balance
  • Überlastung / Burnout-Gefahr
  • Dauerstress
  • Gesundheitliche Einschränkungen
  • Psychische Belastung
  • Fehlende Vereinbarkeit von Familie & Beruf
  • Pflege von Angehörigen
  • Geburt eines Kindes
  • Umzug
  • Pendelzeit zu lang
  • Wunsch nach Neuorientierung
  • Altersbedingte Reduzierung der Arbeitsbelastung
Kündigungsgrund Arbeitnehmer

Kündigungsgrund Arbeitnehmer

1.3 Betriebliche Gründe (aus Sicht des Arbeitnehmers)

  • Schlechte Unternehmenskultur
  • Fehlende Wertschätzung
  • Keine Anerkennung von Leistung
  • Häufige Überstunden
  • Chaotische Organisation
  • Unklare Zuständigkeiten
  • Dauerhafte Unterbesetzung
  • Schlechte Führung
  • Fehlende Kommunikation
  • Unfaire Behandlung
  • Intransparente Entscheidungen
  • Vertrauensverlust

1.4 Zwischenmenschliche Gründe

  • Konflikte mit Vorgesetzten
  • Konflikte mit Kollegen
  • Mobbing (leicht)
  • Ausgrenzung
  • Respektloser Umgang
  • Ungerechte Kritik
  • Dauerhafte Spannungen
  • Fehlende Teamfähigkeit im Umfeld
  • Diskriminierung (ohne Strafmaß)
  • Sexistische oder abwertende Bemerkungen

2. Außerordentliche (fristlose) Kündigungsgründe durch Arbeitnehmer

Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Arbeitgebers zulässig (§ 626 BGB). Der Arbeitnehmer muss die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar finden.

2.1 Schwerwiegende Pflichtverletzungen des Arbeitgebers

  • Ausbleibende Gehaltszahlung
  • Wiederholt verspätete Lohnzahlung
  • Kein Mindestlohn
  • Schwarzarbeit
  • Nichtabführung von Sozialabgaben
  • Nichtzahlung von Überstunden
  • Vertragsbruch
  • Unzulässige Vertragsänderungen
  • Nichtgewährung von Urlaub
  • Verweigerung von Arbeitsmitteln

2.2 Gesundheit & Arbeitsschutz

  • Massive Überlastung
  • Gefährdung der Gesundheit
  • Missachtung von Arbeitsschutzvorschriften
  • Fehlende Sicherheitsmaßnahmen
  • Illegale Arbeitsbedingungen
  • Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz
  • Zwang zu unzulässigen Tätigkeiten
  • Ignorierte ärztliche Atteste

2.3 Persönlichkeitsverletzungen

  • Schwere Beleidigungen
  • Öffentliche Bloßstellung
  • Sexuelle Belästigung
  • Diskriminierung
  • Rassistische Äußerungen
  • Mobbing (schwerwiegend)
  • Bedrohung
  • Nötigung
  • Verletzung der Menschenwürde
  • Datenschutzverstöße

2.4 Strafbare Handlungen des Arbeitgebers

  • Betrug
  • Urkundenfälschung
  • Steuerhinterziehung
  • Körperverletzung
  • Erpressung
  • Illegale Überwachung
  • Abhören von Gesprächen
  • Verleumdung

3. Kündigung aus gesundheitlichen Gründen

  • Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
  • Chronische Erkrankung
  • Psychische Erkrankung
  • Burnout
  • Depression
  • Arbeitsplatz verschlimmert Krankheit
  • Fehlende Schonung
  • Keine Rücksichtnahme des Arbeitgebers

Wichtig: Ärztliche Bescheinigung dringend empfohlen.

4. Kündigung wegen Mobbing

  • Systematische Ausgrenzung
  • Dauerhafte Demütigung
  • Isolierung
  • Lächerlichmachen
  • Verbreiten von Gerüchten
  • Arbeitsentzug
  • Überforderung oder Unterforderung
  • Keine Intervention des Arbeitgebers

Kann fristlose Kündigung rechtfertigen.

5. Kündigung wegen Lohn & Vergütung

  • Lohnrückstände
  • Unzulässige Gehaltskürzungen
  • Nicht gezahlte Prämien
  • Provisionsbetrug
  • Ungerechte Vergütung
  • Ungleiche Bezahlung
  • Kein Inflationsausgleich
  • Vertragswidrige Abzüge

6. Kündigung wegen Vertragsverstößen

  • Arbeitszeitänderung ohne Zustimmung
  • Tätigkeitsänderung ohne Vertrag
  • Versetzung ohne Rechtsgrund
  • Standortverlagerung
  • Homeoffice entzogen
  • Befristung rechtswidrig verlängert
  • Wettbewerbsverbot verletzt

7. Sonderkündigungsgründe

  • Schwangerschaft (mit Schutzinteressen)
  • Elternzeit (eigene Kündigung möglich)
  • Pflegezeit
  • Schwerbehinderung
  • Studium / Ausbildung
  • Wehrdienst / FSJ
  • Renteneintritt
  • Altersteilzeit
  • Sabbatical nicht gewährt

8. Strategische Kündigungsgründe

Diese Gründe sind juristisch nicht erforderlich, aber praktisch relevant:

  • Vermeidung einer Arbeitgeberkündigung
  • Bessere Position im Zeugnis
  • Vermeidung von Abmahnungen
  • Imagewahrung
  • Interne Konflikte vermeiden
  • Frühzeitige Neuorientierung
  • Wechsel vor Restrukturierung
  • Verhandlung einer Abfindung
  • Sperrzeit umgehen (mit Beratung)

9. Kündigung ohne Angabe von Gründen

Rechtlich zulässig, aber:

  • Kann Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen
  • Kann Verhandlungsposition schwächen
  • Kann im Zeugnis negativ wirken

Juristische Beratung empfohlen, bevor gekündigt wird.

10. Häufige Fehler bei Arbeitnehmerkündigungen

  • Frist falsch berechnet
  • Kündigung mündlich ausgesprochen
  • Kündigung per WhatsApp / E-Mail
  • Kein Zugangsnachweis
  • Fristlose Kündigung ohne Beweise
  • Kein ärztliches Attest
  • Kein vorheriger Hinweis an Arbeitgeber
  • Sperrzeit nicht bedacht

Der Arbeitnehmer braucht keinen Kündigungsgrund, aber:

  • Der richtige Grund kann Geld, Zeit und Nerven sparen
  • Falsches Vorgehen kann Sperrzeiten, Nachteile & Rechtsprobleme verursachen
  • Fristlose Kündigungen sollten immer rechtlich geprüft werden

Tipp:

Eine juristisch saubere Strategie vor der Kündigung entscheidet oft darüber,
ob Sie Arbeitslosengeld, Abfindung oder ein gutes Zeugnis erhalten.

Sie überlegen zu kündigen? Treffen Sie keine Entscheidung ohne rechtliche Klarheit.

Eine Kündigung kann Arbeitslosengeld, Sperrzeit, Zeugnis und Abfindung
entscheidend beeinflussen. Viele Arbeitnehmer verschenken bares Geld – nur weil sie
vorher keinen Anwalt gefragt haben.

  • ✔ Prüfung Ihres Kündigungsgrundes
  • ✔ Einschätzung von Sperrzeit & Arbeitslosengeld
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  • ✔ Auf Wunsch: Abfindungs- & Zeugnisstrategie

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Kündigungsgrund Arbeitnehmer

Welche Kündigungsgründe darf ein Arbeitnehmer haben?

Ein Arbeitnehmer darf grundsätzlich ohne Angabe von Gründen kündigen. Häufige Gründe sind Jobwechsel, bessere Bezahlung, gesundheitliche Belastung, familiäre Gründe, Konflikte am Arbeitsplatz oder unzumutbare Arbeitsbedingungen.

Kann man ohne Grund selbst kündigen?

Ja. Arbeitnehmer können jederzeit ordentlich kündigen, ohne einen Kündigungsgrund zu nennen. Allerdings kann eine Eigenkündigung eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen, wenn kein wichtiger Grund vorliegt.

Was gilt als wichtiger Grund für eine Eigenkündigung?

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist, z. B. bei ausbleibendem Gehalt, schwerem Mobbing, gesundheitlicher Gefährdung oder massiven Vertragsverstößen des Arbeitgebers.

Wann darf ein Arbeitnehmer fristlos kündigen?

Eine fristlose Kündigung ist nur erlaubt, wenn ein schwerwiegender Pflichtverstoß des Arbeitgebers vorliegt. Beispiele sind nicht gezahlter Lohn, sexuelle Belästigung, schwere Beleidigungen oder gravierende Verstöße gegen den Arbeitsschutz.

Führt eine Eigenkündigung immer zu einer Sperrzeit?

Nein, aber häufig. Eine Sperrzeit kann entfallen, wenn der Arbeitnehmer einen anerkannten wichtigen Grund nachweisen kann, etwa gesundheitliche Unzumutbarkeit oder wiederholte Lohnrückstände.

Ist Mobbing ein Kündigungsgrund für Arbeitnehmer?

Ja. Mobbing kann ein Kündigungsgrund sein. Bei schweren Fällen kann sogar eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, insbesondere wenn der Arbeitgeber trotz Hinweis nicht eingeschritten ist.

Kann ich wegen Stress oder Burnout kündigen?

Ja. Gesundheitliche Gründe wie Dauerstress oder Burnout können eine Kündigung rechtfertigen. Für sozialrechtliche Folgen (z. B. Sperrzeit) sind ärztliche Nachweise besonders wichtig.

Muss ich meinen Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben angeben?

Nein. Ein Kündigungsgrund muss nicht angegeben werden. In vielen Fällen ist es sogar ratsam, darauf zu verzichten, um rechtliche Nachteile oder Streit zu vermeiden.

Was ist besser: Kündigen oder Aufhebungsvertrag?

Das hängt vom Ziel ab. Ein Aufhebungsvertrag kann Vorteile wie Abfindung oder Freistellung bieten, birgt aber ebenfalls Sperrzeit-Risiken, wenn er nicht richtig gestaltet ist.

Welche Fehler machen Arbeitnehmer bei der Eigenkündigung?

Typische Fehler sind falsche Kündigungsfrist, Kündigung per E-Mail oder WhatsApp, fehlender Zugangsnachweis, unüberlegte fristlose Kündigung oder fehlende Beratung zu Sperrzeit und Zeugnis.

Kann ich kündigen, wenn mein Gehalt zu spät kommt?

Ja. Wiederholt verspätete oder ausbleibende Gehaltszahlungen gelten als schwerwiegender Vertragsverstoß und können eine Kündigung – im Einzelfall auch fristlos – rechtfertigen.

Welche Kündigungsfrist gilt bei Eigenkündigung?

Die Kündigungsfrist ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Gesetz. Gesetzlich beträgt sie meist vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, sofern nichts anderes vereinbart ist.