Arbeitsrecht-Glossar – Kündigung, Abfindung & Arbeitnehmerrechte verständlich erklärt

Das deutsche Arbeitsrecht ist komplex. Viele Arbeitnehmer stehen bei Kündigung, Abmahnung oder Aufhebungsvertrag vor Begriffen, die über berufliche Zukunft und finanzielle Sicherheit entscheiden.
Dieses Arbeitsrecht-Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe verständlich, rechtssicher und praxisnah.

Ziel: Orientierung geben, Rechte verständlich machen und Klarheit schaffen.

Warum ein Arbeitsrecht-Glossar wichtig ist

  • Viele Streitigkeiten entstehen aus Unklarheit über Begriffe
  • Arbeitgeber nutzen juristische Sprache strategisch
  • Fristen & Formulierungen haben rechtliche Wirkung
  • Wissen stärkt die Verhandlungsposition von Arbeitnehmern

Dieses Glossar dient als verlässliche Wissensbasis – neutral, korrekt und aktuell.

Glossar A–Z (Übersicht)

A

Abfallbeauftragter

Abfindung
Einmalige Zahlung des Arbeitgebers zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, häufig im Rahmen eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs.

Abfindungsanspruch

Abfindung berechnen

Abfindung versteuern

Abfindung bei Kündigung

Abfindungsforderung

Abfindungsformel

Abfindungsvergleich

Abfindungszahlung

Abfindungszahlungen für Unterhalt

Ablauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens

Abmahnung
Formelle Rüge eines vertragswidrigen Verhaltens. Oft Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung.

Abbummlen von Überstunden
Ausgleich geleisteter Mehrarbeit durch Freizeit statt Auszahlung.

Arbeitsgericht
Gericht für Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen, insbesondere bei Kündigungsschutzklagen.

Arbeitnehmerähnliche Person Arbeitsrecht

Arbeitsvertrag
Rechtsgrundlage des Arbeitsverhältnisses mit Regelungen zu Tätigkeit, Vergütung, Arbeitszeit und Kündigung.

Abrufarbeit im Arbeitsrecht

Abwicklungsvertrag

B

Betriebsbedingte Kündigung
Kündigung aufgrund betrieblicher Erfordernisse, z. B. Stellenabbau oder Umstrukturierung.

Betriebliche Beauftragte

Betriebsrat
Gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer im Betrieb mit Beteiligungsrechten bei Kündigungen.

Befristeter Arbeitsvertrag
Arbeitsverhältnis mit festgelegtem Enddatum oder Zweckbindung.

BGB 622

C

Change-of-Control-Klausel
Vertragsregelung, die bei Unternehmensübernahmen Sonderrechte auslöst.

D

Diskriminierung
Unzulässige Benachteiligung, z. B. wegen Alter, Geschlecht, Herkunft oder Behinderung.

E

Eigenkündigung
Kündigung durch den Arbeitnehmer; kann Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen.

Elternzeit
Gesetzlich geschützter Zeitraum zur Betreuung von Kindern mit besonderem Kündigungsschutz.

F

Fristlose Kündigung
Sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigungsfrist; nur bei schweren Pflichtverletzungen zulässig.

Freizeitausgleich
Ausgleich von Überstunden durch Freizeit (siehe Abbummlen von Überstunden).

G

Gütetermin
Erste mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht mit dem Ziel einer einvernehmlichen Lösung.

K

Kündigung
Einseitige Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Kündigungsfrist
Zeitraum zwischen Kündigung und Ende des Arbeitsverhältnisses.

Kündigungsschutz
Gesetzlicher Schutz vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen.

Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Zentrales Gesetz zum Schutz von Arbeitnehmern in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern.

Kündigungsschutzklage
Klage mit dem Ziel, die Unwirksamkeit einer Kündigung feststellen zu lassen.

L

Lohnfortzahlung
Anspruch auf Gehaltszahlung bei Krankheit oder Feiertagen.

M

Mitbestimmung
Rechte des Betriebsrats bei personellen Maßnahmen.

O

Ordentliche Kündigung
Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

P

Probezeit
Anfangsphase eines Arbeitsverhältnisses mit erleichterten Kündigungsmöglichkeiten.

R

Rechtsschutzversicherung
Versicherung zur Übernahme von Anwalts- und Gerichtskosten im Arbeitsrecht.

S

Schriftform
Gesetzliche Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Kündigung.

Schwerbehinderung
Begründet besonderen Kündigungsschutz und Zustimmungspflichten.

Sozialauswahl
Pflicht des Arbeitgebers bei betriebsbedingten Kündigungen, soziale Kriterien zu berücksichtigen.

Sperrzeit Arbeitslosengeld
Zeitraum ohne Leistungsbezug, z. B. nach Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag.

T

Tarifvertrag
Kollektive Vereinbarung zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern.

Ü

Überstunden
Arbeitszeit, die über die vereinbarte Regelarbeitszeit hinausgeht.

Überstunden bei Kündigung

Überstunden im Aufhebungsvertrag

U

Urlaub
Gesetzlich geschützter Erholungszeitraum, nicht durch Überstundenabbau ersetzbar.

W

Weiterbeschäftigung
Anspruch auf Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bei erfolgreicher Kündigungsschutzklage.

Z

Zeugnis
Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; muss wohlwollend und wahrheitsgemäß sein.

Redaktioneller Hinweis

Dieses Glossar dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Gerade bei Kündigungen, Fristen oder Abfindungen kann eine frühe rechtliche Prüfung entscheidend sein.